Guckes & Schreiter GmbH

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Reisebedingungen

 

Sehr geehrte Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen durch. Sie werden, so weit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer/in – und uns, der Guckes & Schreiter GmbH  (nachfolgend GS genannt) als Reiseveranstalter – im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Reisevertrags. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag der §§ 651 a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter und füllen diese aus.

 

1. Buchung der Reise     

1.1 Die Buchung der Reise wird für GS erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer gegenüber schriftlich von GS bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch GS, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit aller bestellten Leistungen zu überprüfen).

1.2 Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von Ihm angemeldeter Reiseteilnehmer GS gegenüber. Vor ausdrücklich hierauf gerichteten und gesonderten Erklärung.

1.3 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, die Mitreisende eventuell vor Reiseantritt erhalten. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies GS gegenüber gesondert erklärt werden. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmer nach § 28 Abs. 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

 

2. Inhalt des Reisevertrages

2.1 Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Bestätigung von GS. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibung und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen.

2.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit GS. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden

2.3 Vermittelt GS ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Linien- oder Charterflüge, Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.

 

3. Bezahlung

3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht getroffen worden, beträgt die Anzahlung 10 % des Reisepreises.

3.2 So weit der Sicherungsschein übergeben ist, und im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.3 Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch GS.

 

4. Vertragliche Leistungen

4.1 Die von GS geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf. Sie werden ergänzt durch die jeweils abgedruckten allgemeinen Ausführungen für das spezielle Reisegebiet. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

4.2 Unternehmungen (z. B. Theater- und Konzertbesuche, Rundflüge, Sportveranstaltungen), die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis  enthalten.

4.3 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch GS.

4.4 Bei Reisen geschlossener Gruppen ist die mit dem Gruppenauftraggeber/ Gruppenverantwortlichen vereinbarte Reiseausschreibung maßgeblich.

4.5 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisebüros, Gruppenauftraggeber Gruppenverantwortliche und sonstige Reisevermittler sind von GS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbetätigung von GS hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

 

 

 

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